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Neuigkeiten zu Nahrungsergänzungsmitteln

EFSA-Claims auf einem Nahrungsergänzungsmittel-Etikett — was ist erlaubt, was nicht

durch Vitarium-redactie 05 Mar 2026 0 Kommentare

EFSA-Angaben auf einem Nahrungsergänzungsmittel-Etikett – was erlaubt ist und was nicht

Auf einem Nahrungsergänzungsmittel-Etikett finden sich zwei Arten von Aussagen durcheinander: Behauptungen, die formal zulässig sind, und Behauptungen, die suggerieren, dass sie zulässig sind, es aber nicht sind. Für einen Verbraucher ist dieser Unterschied meist unsichtbar – beide sehen gleich offiziell aus, beide sind mit einem * oder einem Sternchen gekennzeichnet, beide sind in der gleichen Schriftgröße wie der Produktname angegeben.

Dieser Artikel erklärt, was die EFSA-Regulierung bedeutet, was der Unterschied zwischen anerkannten und nicht-anerkannten Claims ist und wie Sie als Leser unterscheiden können, wo der Anbieter die Regeln einhält und wo nicht.

Die Verordnung – kurzgefasst

Im Jahr 2006 trat die Europäische Verordnung EG 1924/2006 in Kraft, mit dem Ziel: Nur wissenschaftlich fundierte Gesundheitsaussagen auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in der EU zuzulassen. Seit 2012 (Verordnung EU 432/2012) gibt es eine definitive Liste der zugelassenen Health Claims – das EFSA Health Claim Register – mit circa 250 anerkannten Claims für spezifische Nährstoffe und pflanzliche Bestandteile.

Die NVWA (Niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit) setzt diese Regulierung in NL durch und kann Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln bei Verstößen zu Textanpassungen, Rückrufaktionen oder administrativen Bußgeldern zwingen.

Drei Kategorien – was ist der Unterschied

1. EFSA-anerkannte Health Claims – zulässig, darf auf dem Etikett stehen

Beispiele:

  • "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei"
  • "Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei"
  • "Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei"

Voraussetzungen, um den Claim führen zu dürfen:

  1. Der Claim muss exakt aus dem EFSA-Register stammen – wörtliche Formulierung oder eine von der EFSA genehmigte Paraphrase. Keine kreative Umschreibung zu "stärkt Ihr Immunsystem".
  2. Das Produkt muss pro Tagesdosis mindestens 15% der Referenzzufuhr (RI) des betreffenden Vitamins oder Minerals enthalten. Unterhalb dieser Schwelle darf der Claim nicht geführt werden, auch wenn der Inhaltsstoff in der Zutatenliste aufgeführt ist.
  3. Der Claim muss eindeutig mit dem spezifischen Inhaltsstoff verknüpft sein – nicht mit dem Produkt als Ganzes.

2. Claims "in Erwartung der europäischen Zulassung" – nicht zulässig

Hier wird es heikel. In den Jahren nach 2012 wurden Tausende eingereichte Claims von der EFSA abgelehnt oder als "on-hold" geparkt – insbesondere Claims zu pflanzlichen Bestandteilen (Kräuter, Pilze). Die NL-Nahrungsergänzungsmittelindustrie nutzte jahrelang eine Handhabungslücke, indem sie diese Claims mit einem Sternchen und dem Text führte:

"Gesundheitsaussage wartet auf europäische Zulassung"

Die rechtliche Realität: Dies ist kein zulässiger Claim-Status. "In Erwartung" bedeutet faktisch: Dieser Claim hat die wissenschaftliche Bewertung nicht bestanden oder wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Die Verordnung kennt keine Zwischenkategorie zwischen "zugelassen" und "nicht zugelassen".

Jüngste Verschiebung: Seit 2023 setzt die NVWA diese "in Erwartung"-Claims strukturell strenger durch. Webshops und Hersteller werden zunehmend aufgefordert, diese Claims innerhalb von 30 Tagen zu entfernen. Was bis 2022 eine Grauzone war, ist in 2025–2026 zu einem roten Bereich geworden.

3. Claims, die überhaupt nicht zulässig sind – Krankheits- und Behandlungsclaims

Unter allen Umständen nicht zulässig auf einem Nahrungsergänzungsmittel:

  • "Heilt…", "behandelt…", "verhindert…" – verknüpft das Produkt mit einer Krankheit
  • "Löst Ihre Migräne" / "hilft bei Depressionen" / "reguliert Ihren Blutzucker" – direkter oder indirekter Krankheitsbezug
  • Vorher-Nachher-Fotos, die ein Krankheitsbild suggerieren
  • "Klinisch bewiesen" ohne die Vorlage des klinischen Nachweises an die Aufsichtsbehörde

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist per Definition kein Arzneimittel. In dem Moment, in dem der Claim eine Krankheit adressiert, fällt das Produkt rechtlich unter die Arzneimittelvorschriften – eine viel strengere Anforderung (Registrierung, Wirksamkeitsbewertung, klinische Studien usw.).

Die Grenze des Systems – was die EFSA-Anerkennung nicht bedeutet

Es ist verlockend, die EFSA-Liste als „das, was die Wissenschaft über Nährstoffe weiß“ zu lesen. Das stimmt nicht. Die EFSA-Liste ist das, was dokumentenbasiert auf der Grundlage eingereichter Anträge genehmigt wurde – nicht das, was biochemisch etabliert ist.

Einige konkrete Beispiele, um diesen Unterschied greifbar zu machen:

L-Glutamin – steht in jedem universitären Biochemie-Lehrbuch (Lehninger, Stryer, Berg-Tymoczko) als eine der am besten untersuchten Aminosäuren. Wichtigstes Energiesubstrat für Enterozyten und Immunzellen, Regulator des Säure-Basen-Haushalts, Vorläufer von Glutathion. Jahrzehnte klinischer Forschung zu Darmpermeabilität, postoperativer Erholung und sportlicher Leistung. Anzahl der EFSA-anerkannten Claims für L-Glutamin: null. Nicht, weil die Arbeit nicht existiert, sondern weil kein Antragsteller ein Dossier eingereicht hat, das die EFSA-Kriterien für exklusive klinische Ergebnisse erfüllt hätte.

Koffein – seit 1819 ausführlich erforscht. Die EFSA erkennt zwei Health Claims an: erhöhte Wachsamkeit und erhöhte Konzentration bei ≥75 mg pro Tagesdosis, plus einen Leistungs-Claim bei ≥3 mg/kg Körpergewicht für Ausdauersport. Gleichzeitig sind andere gut belegte Koffeinwirkungen – Lipolyse, Adenosin-Rezeptor-Antagonismus, Dopamin-Modulation – nicht im Register aufgeführt. Nicht, weil sie nicht existieren, sondern weil die spezifische EFSA-Anforderung (kausaler Zusammenhang, Population, Dosis-Wirkungs-Modell) anders ist als das, was die pharmakologische Literatur als Wirkung beschreibt.

Taurin – körpereigene Sulfonsäure-Aminosäure, Vorläufer von Gallensäuren, Osmoregulator, Modulator von GABA-Rezeptoren. In jedem Physiologie-Handbuch vorhanden. Kein EFSA-anerkannter Claim.

Der Unterschied ist keine wissenschaftliche Lücke – es ist ein bürokratischer Filter. Das EFSA-Verfahren verlangt, dass ein Antragsteller (meist ein Hersteller oder Branchenverband) Zeit und Geld in ein Dossier investiert, das präzisen methodischen Anforderungen genügt. Für patentfreie Stoffe ohne kommerziellen Sponsor ist das wirtschaftlich unattraktiv: Wer bezahlt für einen Claim, den jeder Wettbewerber anschließend nutzen darf?

Was dies für den Etikettenleser bedeutet

Ein gutes Etikett benennt diesen Unterschied ehrlich. Die rechtliche Realität ist: Auf dem Etikett dürfen nur die anerkannten EFSA-Claims stehen, gekoppelt an korrekt dosierte Inhaltsstoffe. Außerhalb des Etiketts – in Produktdossiers, Therapeuten-Fichiers, persönlichen Beratungen – darf (und sollte) der breitere Kontext erklärt werden. Das ist die beabsichtigte Regulierung: Marketing strikt, individuelle Beratung frei.

Für den Verbraucher bedeutet dies: Ein Produkt mit wenigen Claims ist nicht zwangsläufig schwächer. Ein Produkt mit vielen Claims ist nicht zwangsläufig stärker. Und ein fehlender Claim – zum Beispiel bei einem L-Glutamin- oder Taurin-Supplement – sagt nichts über die Wirkung des Stoffes aus, sondern nur darüber, wer bereit war, das Dossier einzureichen.

Praktisches Beispiel – ein Berberin-Produkt unter der Lupe

Stellen Sie sich vor, Sie lesen diesen Text auf einer Produktverpackung:

"Berberin 500 – für einen gesunden Blutzuckerspiegel und Cholesterin\ Berberin unterstützt die normale Magenfunktion, Harnwege, Leber und das Immunsystem\ Berberin stimuliert die Aktivierung von AMP-Kinase*\ * Gesundheitsaussage wartet auf europäische Zulassung"

Was sehen Sie hier? Vier verschiedene Health Claims für einen pflanzlichen Bestandteil, alle vier ohne EFSA-Anerkennung, alle vier mit dem gleichen Sternchen versehen. Es ist genau die Art von Kumulation, gegen die die NVWA inzwischen aktiv vorgeht. Das Etikett verstößt an vier Stellen gleichzeitig gegen die Verordnung – und der Sternchen-Haftungsausschluss rettet dies rechtlich nicht.

Was wäre auf einem solchen Etikett erlaubt? Eine faktische Beschreibung des Bestandteils – welche Pflanze, welcher Pflanzenteil, welches standardisierte Extrakt, welche Dosierung pro Kapsel. Eventuell traditioneller Kontext ("traditionell in der chinesischen Kräutermedizin verwendet") – ohne Wirkungs- oder Ergebnis-Claim.

Was das Etikett über den Anbieter aussagt

Wie eine Marke mit den EFSA-Vorschriften umgeht, sagt etwas über die Unternehmenskultur aus. Drei Muster, die es wert sind, beachtet zu werden:

Muster 1 – strikt EFSA-konform

Auf dem Etikett stehen nur anerkannte Claims, gekoppelt an Inhaltsstoffe, die den 15%-RI-Schwellenwert überschreiten. Für pflanzliche Bestandteile: keine Wirkungsbehauptung, nur faktische Beschreibung. Oft gehört dazu ein Text wie „Für Erläuterungen zur Wirkung konsultieren Sie Ihren Therapeuten“ – genau das, was die Vorschriften erlauben.

Muster 2 – "in Erwartung"-Stapelung

Asterisken und Disclaimer im gesamten Etikett. Meist mit großen Wirkungs-Claims auf der Vorderseite und dem Disclaimer in kleiner Schrift auf der Rückseite. Rechtlich fragil; markenstrategisches Signal, dass der Anbieter mehr auf Verkauf als auf Compliance abzielt.

Muster 3 – Direkter Krankheits-Claim

"Löst Migräne", "hilft bei ADHS", "heilt Darmbeschwerden". Dies ist in seriösen NL-Webshops nicht mehr häufig anzutreffen – es ist administrativ zu riskant geworden –, aber außerhalb des etablierten Marktes (Bol-Marktplatz, ausländische Drop-Shipper) kommt es immer noch regelmäßig vor. Diese Produkte können Sie kategorisch ignorieren.

Ein Leseleitfaden für Verbraucher

Was Sie in 30 Sekunden auf einem Etikett überprüfen können:

  1. Gibt es eine Wirkungsbehauptung? Suchen Sie nach Verben: unterstützt, trägt bei zu, stimuliert, hilft bei.
  2. Ist dieser Claim mit einem Vitamin oder Mineral gekoppelt? Dann ist er wahrscheinlich EFSA-anerkannt, sofern die Dosierung stimmt.
  3. Ist dieser Claim mit einem Kraut oder einer pflanzlichen Substanz gekoppelt? Dann ist er fast nie EFSA-anerkannt. Ein Asterisk-Disclaimer "in Erwartung" macht ihn nicht nachträglich zulässig.
  4. Werden Krankheitsnamen genannt? Hören Sie auf zu lesen, stellen Sie das Glas zurück.
  5. Wird pro Inhaltsstoff angegeben, wie viel Sie pro Tagesdosis erhalten – nicht nur pro Kapsel? Das sagt etwas darüber aus, ob der Hersteller über EFSA-konforme Kommunikation nachdenkt.
  6. Ist die Dosierung ehrlich? Für einen EFSA-Claim muss ≥15% RI pro Tagesdosis erreicht werden. Ein Vitamin, das mit 2% RI auf dem Etikett prangt, darf formal keinen Claim tragen – auch wenn dies regelmäßig übertreten wird.

Was Sie dem Etikett nicht entnehmen können

  • Wie gut es aufgenommen wird (Qualität der Form, Vorhandensein von Füllstoffen)
  • Wie frisch das Produkt ist, wie gut gelagert, wie lange haltbar bei Standardgebrauch
  • Ob die angegebene Dosierung in der Kapsel tatsächlich erreicht wird (Analysesicherheit)
  • Ob die Wirkung – für Sie spezifisch – einen Mehrwert hat

Für diese Fragen benötigen Sie Informationen jenseits des Etiketts: Analysezertifikate, Produktionskontext und gegebenenfalls die Begleitung eines Fachmanns.

Was eine gute Marke für ihre Kunden tut

  • EFSA-konforme Claims verwendet – also weniger spektakulär auf der Vorderseite, aber überprüfbar
  • Pro Tagesdosis angibt, wie viel ein Inhaltsstoff liefert (und nicht nur "pro Kapsel")
  • Obergrenzen (UL) nennt, wo relevant – zum Beispiel bei Zink, Vitamin D, Vitamin A
  • Bei pflanzlichen Bestandteilen nur faktenbasiert beschreibt, ohne Wirkungs-Claim
  • Einen Kundenservice hat, der Erklärungen zu Wirkungsfragen gibt, anstatt die Erklärung auf das Etikett zu schmuggeln

Wann und wie ein Fachmann einzuschalten ist

EFSA-konforme Kommunikation ist konservativ – das bedeutet, dass viele klinisch interessante Forschungen über Kräuterextrakte und spezifische Anwendungen nicht auf dem Etikett stehen dürfen, während ein orthomolekularer Therapeut oder ein Arzt in einem persönlichen Gespräch sehr wohl erklären darf, was die aktuelle Evidenz ist. Das ist keine Hintertür; es ist genau das, was die Vorschrift beabsichtigt: Marketing strikt, individuelle Beratung frei.

Für alle, die mehr wissen wollen, als das Etikett zulässt: Eine Beratung bei einem orthomolekularen Therapeuten oder integrativen Arzt bietet diesen Raum. Darüber hinaus sind wissenschaftliche Datenbanken (PubMed, Examine.com, NutriCertify) für den lesekundigen Verbraucher zugängliche Quellen.


Vitarium therapeutische Redaktion

Für unser Sortiment ist die EFSA-Konformität nicht nur eine Mindestanforderung, sondern eine bewusste Entscheidung. Wir führen lieber weniger Claims auf einem Produkt und erklären, was ein Inhaltsstoff tatsächlich tut und was nicht – auch wenn das die Produktseite weniger spektakulär macht als bei einem Wettbewerber, der "in Erwartung"-Claims stapelt. In der Praxis führt dies zu drei Eigenschaften, die Sie in unseren PDPs wiederfinden: Transparenz der Tagesdosis (nicht nur pro Kapsel), faktische Kräuterbeschreibungen ohne Wirkungs-Claim und umfassende Sicherheitsinformationen, wo die Produktkategorie dies verdient. Wer eine tiefere Erklärung zu einem spezifischen Anwendungsbereich wünscht, findet in unserer LVC5 Multivitamine und dem Immuvir Lysine Komplex gut lesbare Beispiele dafür, wie eine konforme PDP praktisch aussehen kann.


Dieser Artikel dient der Information und ist keine rechtliche oder medizinische Beratung. Für spezifische Fragen zu Nahrungsergänzungsmittel-Claims oder -Auswahlen: Konsultieren Sie einen orthomolekularen Therapeuten oder einen integrativen Arzt. Offizielle Quellen: NVWA und EFSA Health Claim Register.

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel · Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (Liste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben) · NVWA Jahresberichte zur Durchsetzung von Nahrungsergänzungsmitteln 2023–2025 · EFSA Health Claim Register (online abrufbar).

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